Aviäre Influenza / Geflügelpest / Vogelgrippe

Was ist die Geflügelpest oder Vogelgrippe?

Als "Vogelgrippe" werden in der Öffentlichkeit seit dem Auftreten von hochpathogenem H5N1-Virus aus Asien Infektionen von Nutzgeflügel mit aviären Influenzaviren bezeichnet. Sie ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für eine Viruserkrankung des Geflügels (Geflügelpest oder Aviäre Influenza, kurz AI). Sie befällt neben Geflügel-Tierhaltungen (vor allem Hühner und Puten) auch Wild- und Ziervögel.

Die Geflügelpest oder AI ist bereits seit Jahrzehnten bekannt und wird von einem Grippevirus, dem Influenza-A-Virus, verursacht. Die Klassische Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza (AI), die durch hochpathogene (stark krankmachende) Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Geringpathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 können zu einer hochpathogenen Form mutieren, die sich dann klinisch als Geflügelpest zeigt. Infektionen mit anderen Subtypen bleiben auch beim Hausgeflügel meist ohne gravierende klinische Auswirkungen.

Mit H und N werden die beiden wichtigsten Eiweiße auf der Hülle des Influenzavirus, Hämagglutinin und Neuraminidase, abgekürzt. Damit wird der genaue Typ des Virus klassifiziert. Beim Influenza-A-Virus sind bisher 16 H- und 9 N-Subtypen bekannt, welche Vögel infizieren können.

Welche Tiere sind empfänglich?

Hühner, Enten, Gänse, Puten (Truthühner), Wachteln, Fasane, Pfaue, Schwäne, Strauße, Emus, Nandus und Wildvögel (vor allem Wasser- und Greifvögel) können an Geflügelpest erkranken.

Was sind die Symptome der Geflügelpest?

Das Virus kann aus einem leicht oder schwer krankmachenden (pathogenen) Typ bestehen, wobei auch beim leicht pathogenen Typ die Symptome wie Atemnot, Apathie, Ödeme (Flüssigkeitsansammlungen) an der Kopfregion, Durchfall, Abfall der Eiproduktion, Blauverfärbung der Haut, hohe Sterblichkeitsrate, unterschiedlich ausgeprägt sein können. Die AI ist hochansteckend. Die Inkubationszeit (Zeit zwischen Ansteckung und Ausbruch) beträgt bis zu 21 Tagen. Die Seuche verläuft danach schnell und endet für die erkrankten Tiere meist tödlich.

Wie kann man Hausgeflügel schützen?

Bei einem Kälteeinbruch ist damit zu rechnen, dass infizierte Wasservögel von den Küsten ins Binnenland wandern. Überall dort, wo Kontaktmöglichkeiten zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel bestehen, kann die Geflügelpest leicht eingetragen werden. Nicht nur durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, sondern auch durch Kontakt mit virusbehafteten Materialien wie Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk, Kleidung und Fahrzeugen gelangen die Erreger in die Ställe. Mit diesen Maßnahmen kann der Eintrag der Geflügelpest verhindert werden:

  • Geflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel unerreichbar sind. Ebenso ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Futter, Einstreu und Dinge mit denen Geflügel in Berührung kommt, geschützt gelagert werden müssen.
  • Oberflächenwasser, das für Wildvögel zugänglich ist und mit Kot verschmutzt sein kann, darf nicht zum Tränken benutzt werden.
  • Grünfutter von Wiesen, auf denen Wasservögel grasen oder rasten ist ungeeignet. Ebenso ungünstig ist das Verfüttern von Speiseresten und Eierschalen.
  • Um Mäuse und Ratten fernzuhalten muss der Futtervorrat unter Verschluss gehalten werden. Schadnager müssen bekämpft werden, denn sie übertragen zahlreiche Krankheitserreger.
  • Im Stall sollte stalleigene Kleidung (Kittel/Overall) statt Straßenkleidung getragen werden. Besonders wichtig sind Gummistiefel oder -clogs, die ausschließlich im Stall getragen werden und dortbleiben. Eine Desinfektion des Schuhwerks ist optimal.
  • Fremde Personen sollten den Stall momentan nur mit triftigem Grund betreten und nur mit Schutzkleidung. Vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Stalls sollten die Hände gewaschen und desinfiziert werden.
  • Nur wenn es wirklich nötig ist, sollten Gerätschaften anderer Geflügelhalter geliehen werden. Vor der Abgabe müssen sie gereinigt und desinfiziert werden.
  • Den Kontakt zu fremdem Geflügel sollte man aktuell ebenso vermeiden wie den Kauf oder Tausch neuer Tiere unter Züchterkollegen. Lässt sich ein Neubesatz nicht umgehen, sollten Neuankömmlinge für mehrere Tage in Quarantäne.

Treten in Rheinland-Pfalz Fälle von Geflügelpest auf, können die Veterinärämter in Risikogebieten, z.B. in Gewässernähe, die Aufstallung des Geflügels amtlich anordnen. Geflügel darf dann nicht mehr in den Freiauslauf, sondern nur noch in einen überdachten Auslauf. Private und gewerbliche Geflügelhalter Vorbereitungen sollten zum Schutz ihres Geflügels treffen und prüfen, wie sie eine Aufstallungspflicht am besten umsetzen. Praktische Tipps bei einer Aufstallungspflicht finden Geflügelhalter im Merkblatt des Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen.

Wie erkennt man kranke Tiere?

Einzelne tote Spatzen oder Amseln im Garten sind kein Grund zur Sorge. Tote Vögel findet man immer wieder einmal. Im Herbst sterben beispielsweise viele Vögel an Entkräftung - sie haben nicht genug Energie für den Vogelzug getankt. Vögel sterben auch an Altersschwäche. Von Singvögeln geht nach bisherigem Kenntnisstand kein besonderes Risiko der Übertragung der Vogelgrippe aus.

Verendete Vögel sollten in der Natur belassen werden oder können, wenn sie auf einem Privatgrundstück gefunden werden im Hausmüll (in der Restmülltonne) entsorgt werden. Einzelne tote Spatzen oder Amseln im Garten sind kein Grund zur Sorge.

Liegen viele tote Vögel an einem Ort oder finden Sie größere Vögel wie Gänse, Schwäne, Enten oder Greifvögel tot vor, gilt: Informieren Sie das Veterinäramt/die Kreisverwaltung oder das örtliche Ordnungsamt. Diese können dann die Untersuchung auf AI einleiten. Generell sollten tote Vögel nicht angefasst werden. Ob ein verendeter Vogel am Vogelgrippe-Virus gestorben ist, lässt sich nur durch eine Untersuchung herausfinden.

Sind andere Haustiere, z.B. Hunde oder Katzen, gefährdet?

An der Aviären Influenza erkranken in der Regel nur Vögel. Trotzdem sollte ein direkter Kontakt von Haustieren, insbesondere Hunden und Katzen, mit toten oder kranken Vögeln verhindert werden.

In sogenannten Sperrzonen (Schutzzonen und Überwachungszonen) müssen die Halter von Hunden und Katzen dafür sorgen, dass ihre Tiere nicht frei umherlaufen. Wo in Deutschland aktuell Restriktionsgebiete bestehen, können Verbraucher im Tierseucheninformationssystem (TSIS) nachschauen unter https://tsis.fli.de. Diese Information ist wichtig für Personen, die mit ihren Haustieren innerhalb Deutschlands verreisen.

Im der Menüleiste von TSIS unter "Tierseuchenlage" den Punkt "Tierseucheninformationen" anklicken und dann aus der Liste der Tierseuchen die "Aviäre Influenza" auswählen ("Seuchenfälle anzeigen"). Anschließend werden alle Nachweise der Geflügelpest in Deutschland aufgelistet. Hinter den einzelnen Nachweisen steht, ob im entsprechenden Landkreis ein Restriktionsgebiet eingerichtet wurde. Unter "weitere Abfrageoptionen" können gezielt bestimmte Bundesländer und Landkreise vorausgewählt werden. Weitere Informationen zu den Bestimmungen in den einzelnen Restriktionsgebieten gibt es auf den Internetseiten der betroffenen Landkreise.

Dürfen Vögel im Garten weiter gefüttert werden?

Vögel können weiter gefüttert werden. Allerdings sollte auf eine gründliche Reinigung der Hände nach dem Kontakt mit den Ausscheidungen der Wildvögel geachtet werden.

Ist der Erreger auch auf den Menschen übertragbar?

In Deutschland sind bislang keine Erkrankungen beim Menschen mit aviären Influenzaviren aufgetreten. Bisherige Erfahrungen haben gezeigt, dass das Risiko einer Übertragung von Aviären Influenzaviren von Tieren auf Menschen als sehr gering angesehen werden kann.

Eine Übertragung des Erregers (H5N8) über infizierte Lebensmittel ist laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) "theoretisch denkbar, aber unwahrscheinlich". Gleichwohl sollten entsprechend den Empfehlungen des BfR grundsätzlich die Hygieneregeln im Umgang mit und bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten beachtet werden. So müssen Geflügelgerichte gründlich durchgegart werden, rohes Geflügelfleisch ist getrennt von den übrigen Lebensmitteln aufzubewahren und Küchengeräte sind zu reinigen. Weitere Informationen dazu finden Sie beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).

Der Konsum von vollständig durcherhitztem Fleisch und vollständig durcherhitzten Eiern von mit AI befallenen Tieren bedeutet also keine Gefahr für die menschliche Gesundheit.

Bei Verdacht auf Geflügelpest sollte beim Betreten der Ställe Mundschutz und Schutzbrille getragen werden. Wenn der menschliche Organismus gleichzeitig eine Infektion mit einer menschlichen Influenza (Grippe) und dem Virus der Geflügelpest abwehrt, besteht eine Möglichkeit, dass sich aus beiden Viren ein neues Virus bildet. So kann eine neue Virusvariante entstehen, die viel gefährlicher für den Menschen sein kann als die Ursprungsviren.

Kann man Geflügelfleisch oder Eier essen, wenn die Seuche ausgebrochen ist?

Das Virus des Subtyps H5N8 besitzt für Geflügel hochpathogene (stark krankmachende) Eigenschaften. Infektionen des Menschen mit H5N8 Viren sind bislang nicht bekannt. Für die Übertragung anderer Subtypen (H5N1, H7N9) aviärer Influenzaviren von Vögeln auf den Menschen waren in der Vergangenheit fast ausschließlich direkte Kontakte mit infiziertem lebendem Geflügel verantwortlich. Für die Möglichkeit einer Infektion des Menschen durch rohe Eier oder Rohwursterzeugnisse mit Geflügelfleisch von infizierten Tieren gibt es bisher keine Belege.

Auf die Einhaltung von Hygieneregeln im Umgang mit und bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten sollte grundsätzlich geachtet werden. Der Erreger wird durch gründliches Durcherhitzen des Fleisches und der Eier abgetötet.

Empfehlungen zur Jagd

Die Jagd auf Wasservögel sollte derzeit nicht stattfinden. Das Risiko, dass infizierte Tiere aufgescheucht werden und die Geflügelpest weiter verbreiten, kann so verringert werden. In Gebieten, in denen Geflügelpest bei Wildvögeln nachgewiesen wurde, kann die Jagd auf Wasservögel auch verboten sein. Drückjagden auf Schalenwild, insbesondere Wildschweine, können und sollten in dieser Saison dagegen wie geplant und unter dem Einsatz von Hunden durchgeführt werden.


Infos für Geflügelhalter

Eine aktuelle Risikoeinschätzung zum Auftreten von Geflügelpest (HPAIV H5) in Deutschland und Handlungshinweise zu Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Geflügelhaltungen gibt es beim Friedrich-Loeffler-Institut (FLI).