PTA-Lehrgang

Die PTA-Ausbildung besteht aus zwei Teilen, einem zweijährigen Lehrgang an der PTA-Schule und einem halbjährigen Apothekenpraktikum

Zwei Jahre PTA-Schule

Der zweijährige Lehrgang umfasst theoretischen und praktischen Unterricht an der PTA-Schule. In den Ferien absolvieren die angehenden PTA das erste von insgesamt zwei Praktika in der Apotheke. (Dieses erste Praktikum über 160 Stunden entfällt für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA).)

Außerhalb der Schulzeiten müssen die Schülerinnen und Schüler zudem eine Ausbildung in erster Hilfe über acht Doppelstunden absolvieren. Nach erfolgreichem Lehrgang und vor dem halbjährigen Apotheken-Praktikum ist der erste Prüfungsabschnitt zu absolvieren. Er besteht aus:

  • der schriftliche Prüfung in den vier Hauptfächern Arzneimittelkunde, Allgemeine und pharmazeutische Chemie, Galenik (Pharmazeutische Technologie), Botanik und Drogenkunde
  • der mündliche Prüfung in den Nebenfächern Gefahrstoff-, Pflanzenschutz- und Umweltschutzkunde, Pharmazeutische Gesetzeskunde, Berufskunde, Medizinproduktekunde
  • Prüfung in den praktischen Fächern Chemisch-pharmazeutische Übungen, Übungen zur Drogenkunde und Galenische Übungen.

Halbjähriges Apothekenpraktikum

Das Apothekenpraktikum beginnt nach erfolgreich abgeschlossenem Lehrgang. Die halbjährige praktische Ausbildung soll folgende Ausbildungsinhalte umfassen:

  • Fertigarzneimittel, deren Anwendungsgebiete und ordnungsgemäße Lagerung
  • Gefahren bei der Anwendung von Arzneimitteln
  • Merkmale eines Arzneimittelmissbrauchs und einer Arzneimittelabhängigkeit
  • Notfallarzneimittel
  • Prüfung von Arzneimitteln, Arzneistoffen und Hilfsstoffen
  • Herstellung von Arzneimitteln
  • Ausführen ärztlicher Verschreibungen
  • Beschaffung von Informationen über Arzneimittel und apothekenüblicher Waren
  • Berechnung der Preise von Arzneimitteln, Teilmengen eines Fertigarzneimittels, Rezepturarzneimitteln sowie apothekenüblichen Medizinprodukten
  • Rechtsvorschriften über den Apothekenbetrieb sowie über den Verkehr mit Arzneimitteln, Betäubungsmitteln und Gefahrstoffen
  • Informationen über die Abgabe von Arzneimitteln, insbesondere über Anwendung und Aufbewahrung sowie Gefahrenhinweise
  • Apothekenübliche Waren, insbesondere diätetische Lebensmittel, Mittel der Säuglings- und Kinderernährung, Mittel und Gegenstände der Körperpflege, Verbandstoffe und andere apothekenübliche Medizinprodukte sowie Beratung zur richtigen Anwendung dieser Waren
  • Umweltgerechte Entsorgung von Arzneimitteln, Chemikalien, Medizinprodukten und Verpackungen

Im Anschluss an das Praktikum findet der zweite Prüfungsabschnitt statt. Er besteht aus einer mündlichen Prüfung im Fach Apothekenpraxis.